Seeparksaal Arbon

18 - 21 Mai

404 Teilnehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Anmeldung

Die AGB gelten für die gesamte Veranstaltung während ihrer kompletten Dauer.

Die AGB können laufend erweitert und/oder ergänzt werden. Die Teilnehmer werden darüber per E-Mail und/oder über die News auf der Seite http://eevent.ch informiert.

§1.1 Event-Anmeldung

Wer am Event teilnimmt, akzeptiert die neuste Version der AGB.
Die aktuellste Version der AGB wird online publiziert.

§1.2 Event-Abmeldung

Eine Abmeldung inkl. Rückerstattung des Ticketpreises ist nicht möglich.

§2 Organisatoren

§2.1 Event Leader

Die Event Leader sind das höchste Organisationsmitglied de Events; sie bilden das Organisationskomitee. Bei Problemen oder andern wichtigen Angelegenheiten hat man sich an sie zu wenden.
Sie tragen ein Shirt mit der Aufschrift «Event Lead». Wer dieses Identifikationsmerkmal nicht aufweisen kann, ist kein OK-Mitglied des Events. Teilnehmer des Event dürfen keine T-Shirts mit der Aufschrift Admin oder Event Lead tragen.

§2.2 Event-Helfer

Als Helfer gelten alle restlichen Mitarbeiter, die keine Organisatoren sind (z.B. Staff Bar, Küche, Eingang).
Die Helfer sind mit einem Event-T-Shirt als solche gekennzeichnet. Wer dieses Identifikationsmerkmal nicht aufweisen kann, ist kein Helfer des Events.

§3 Allgemeine Bestimmungen

§3.1 Teilnehmer und Besucher

Als Teilnehmer gelten alle, die sich für den Event angemeldet und das Eintrittsgeld bezahlt haben.

Als Besucher gelten alle, die sich nicht für den Event angemeldet und kein Eintrittsgeld bezahlt haben.
Der Zugang für Besucher an die Veranstaltung und an Bereiche innerhalb der Veranstaltung kann durch den Organisation generell und/oder zeitweise eingeschränkt und/oder untersagt werden.

Alle untenstehenden Regeln gelten sowohl für Teilnehmer als auch Besucher.

§3.2 Alter

Das Mindestalter für Teilnehmer des Events beträgt 14 Jahren. Teilnehmer unter 16 Jahren müssen das entsprechende Teilnahmeberechtigungsformular ausdrucken und von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt sowie unterschrieben an den Event mitbringen. Die Administratoren des Events sind während der ganzen LAN-Party berechtig, von jedem Teilnehmer einen Ausweis zu verlangen. Als gültig werden nur amtliche Ausweise (ID, Pass, Führerausweis, etc) akzeptiert.

Minderjährige Besucher werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass am Event Spiele gespielt werden, die gemäss PEGI-Altersempfehlung nicht für sie geeignet sind.

§3.3 Verhalten

Alle Teilnehmer und Besucher haben sich gegenüber anderen Teilnehmern, anderen Besuchern sowie den Organisatoren anständig zu benehmen. Teilnehmer und Besucher haben darauf Rücksicht zu nehmen, dass Turnierteilnehmer nicht gestört werden.

Alle Teilnehmer und Besucher haben die Anweisungen der Organisatoren zu befolgen.

Teilnehmer und Besucher, die sich unangemessen verhalten, können von der Organisatoren vom Event ausgeschlossen werden (siehe §9).

§3.4 Recycling

Das Organisations-Team legt viel Wert auf Recycling und korrekte Müllentsorgung. Dazu sind am Event Sammelbehälter für PET, Alu und Glas aufgestellt. 
Die Teilnehmer und Besucher haben die Pflicht, ihren Müll korrekt zu entsorgen. Ist dies nicht der Fall, behält sich das Team vor, den «Müllsünder» mit einer Busse von 5.- Fr. pro Gegenstand zu bestrafen.

§3.5 Kleidung

Kleidung mit vulgären und/oder rechtsextremen Sprüchen, Logos etc. sind verboten.
Team- und Clan-Logos sind selbstverständlich zugelassen.

§3.6 Clan-Banner und -Plakate

Beabsichtigt ein Clan Plakate oder Banner des Clan-Logos aufzumachen, ist dies bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung an die Organisatoren (via E-Mail an info@eevent.ch) zu melden. Es müssen die Anzahl Plakate oder Banner und deren Grösse angegeben werden, sowie ein Bild davon. Aufgrund dieser Daten werden die Organisatoren entscheiden, ob die Plakate oder Banner am Event zugelassenen sind. Ohne eine Bestätigung der Organisatoren dürfen keine eigenen Plakate, Banner oder sonstige Konstruktionen aufgestellt werden.

§3.7 Dateien und Software auf den Computern

Die Organisatoren sind nicht haftbar für die Computerinhalte der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer haftet persönlich für seine Daten. Der Einsatz und Besitz nicht lizenzierte Software ist verboten; es gilt hier das Schweizer Gesetz. 

Die Organisatoren sind nicht verpflichtet zu überprüfen, ob ein Teilnehmer für ihn gemäss PEGI-Alterseinstufung ungeeignete Games spielt.

§3.8 Diebstahl, Defekte, Personen- und Sachschaden

Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für direkte Schäden, indirekte Schäden oder Folgeschäden, egal welcher Art und ursachenunabhängig im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung (z.B. Diebstähle jeglicher Art, Defekte an Material, sowie Folgeschäden bei Stromausfall).

Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer und Besucher.

Für verursachte Schäden an der Location haftet jeder Teilnehmer und Besucher selbst.

§3.9 Nachtruhe

Ab 22.00 Uhr haben sich die Teilnehmer und Besucher ausserhalb der Location entsprechend leise zu verhalten. Auch hat jeder Teilnehmer sich in den Schlafräumen ruhig zu verhalten.
Ist dies nicht der Fall, behalten sich die Organisatoren vor, die Unruhestifter von der LAN zu weisen.

§3.10 Vergessene Gegenstände

Vergessene Gegenstände müssen bis an einem noch vorgegebenen Termin persönlich abgeholt werden.
Die Organisatoren sind nicht für das Aufsuchen des rechtmässigen Besitzers zuständig.

§3.11 Viren

Wer Viren, Trojaner und Würmer verbreitet (auch unbeabsichtigt oder wider besseren Wissens), kann vom Netzwerk oder von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

§3.12 Software-Piraterie

Der Austausch illegaler Software ist am Event untersagt. Hier haben sich die Teilnehmer an das Schweizer Gesetz zu halten.

§3.13 Unerlaubte Geräte

Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern oder Subwoovern ist verboten.
Elektrische Geräte wie Toaster, Wasserkocher, Kühlschränke, Kaffeemaschinen etc. sind nicht erlaubt.

§4 Netzwerk

Es ist nicht erlaubt, das Netzwerk zu stören/beinträchtigen oder andern Teilnehmern Schaden zuzufügen. Dies gilt (auch sinngemäss) für alle Arten von Hacking, Cracking und absichtlicher Verteilung von Computerviren, Trojanern und Würmern, ungenehmigtes Manipulieren von Daten auf fremden Systemen und Ausspähen oder unerlaubtes Abfangen von Zugangsdaten.

Alle Tätigkeiten, die die Qualität des Netzwerkes und der Internetverbindung verschlechtern, müssen auf Wunsch der Organisatoren eingestellt werden.
Wird dem Wunsch der Organisatoren nicht Folge geleistet, behalten sich diese vor, den uneinsichtigen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen.

Der Teilnehmer versteht, dass LANs technisch aufwendig sind und es unter gewissen Umständen zu Komplikationen, z.B. Internetausfällen, kommen kann. Die Veranstalter bemühen sich um eine möglichst schnelle Behebung dieser Probleme, kann eine Behebung jedoch nicht garantieren.

§5 Drogen

§5.1 Alkohol

Mit Alkohol ist nach gesundem Menschenverstand umzugehen.
Für den Alkoholkonsum und -verkauf gelten die Schweizer Gesetze.

§5.2 Rauchen

Es ist strengstens verboten, innerhalb der Nichtraucherzone zu rauchen. 

§5.3 Sonstige Drogen

Jegliches Konsumieren von illegalen Drogen ist verboten.
Bei Missachtung des Verbots wird man von dem Event gewiesen.

§6 Turniere

Der genaue Beschrieb der Turniere und deren Ablauf ist auf der Homepage http://www.eevent.ch nachzulesen. Diese können bis 48 Stunden vor dem Event geändert werden.

§6.1 Teilnahmeberechtigung

Nur Teilnehmer, die sich für das betreffende Turnier angemeldet haben, sind teilnahme- und gewinnberechtigt. Besucher können sich nicht an den Turnieren anmelden, ausser es wird explizit von den Organisatoren erlaubt.
Alle Turnierteilnehmer müssen eine Originalversion des Turnierspiels besitzen. Ist dem nicht so, werden die entsprechenden Teilnehmer vom Turnier ausgeschlossen.

Nur Teilnehmer, die das Mindestalter der PEGI-Altersempfehlung erreicht oder von den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Erlaubnis erhalten haben (siehe §3.2), sind teilnahme- und gewinnberechtigt. 

§6.2 Turnierregeln

Die Turnierregeln müssen von allen Turnierteilnehmern befolgt werden. Bei Missachtung erfolgt ein Turnierausschluss. Die Turnierregeln werden von den Organisatoren vor dem Turnier oder auf www.eevent.ch bekannt gegeben.

§6.3 Turnierpreise

Die Sieger eines Turniers müssen an der Siegerehrung anwesend sein, ansonsten besteht kein Anrecht auf einen Turnierpreis. Es werden keine Turnierpreise per Post verschickt.

§6.4 Turnierzeitplan

Der Turnierzeitplan ist strikt einzuhalten. Die Organisatoren behalten sich vor, Zeitvorgaben zu setzten, wobei nach abgelaufener Zeit einen Sieger automatisch ausgelost wird. Diese Aktion wird nicht rückgängig gemacht und muss so akzeptiert werden.

§6.5 Userturniere

Für die mögliche Durchführung von selbst organisierten Turnieren (sogenannte «Userturniere») müssen folgende Regeln beachtet und eingehalten werden:

Userturniere dürfen von den Teilnehmern zu 100% selbstständig, ohne jegliche Hilfeleistung der Organisatoren, durchgeführt werden. Der ordnungsgemässe Ablauf muss durch den Userturnier-Ersteller gewährleistet werden können!

Die Userturniere dürfen die offiziellen LAN-Turniere unter keinen Umständen beeinträchtigen. Der Zeitplan ist unabdingbar (siehe §6.4)!

Userturniere müssen bis 1 Woche vor der LAN-Party mit dem Turnierverantwortlichen abgesprochen sein! Kontakt via E-Mail an info@eevent.ch.
Spontane Turniere während der LAN-Party werden vom Turnierverantwortlichen pro Fall einzeln angeschaut und beurteilt.

Für Userturniere stellen die Organisatoren in der Regel keine Turnierpreise zur Verfügung.

Die Organisatoren übernehmen keinerlei Verantwortung für Userturniere und lehnen jegliche Haftung ab!

§7 Bühnenprogramm

Die Organisatoren haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler und Speaker. Die Organisatoren übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.

Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

§8 Foto- und Videoaufnahmen

Die Organisatoren haben das Recht, am Veranstaltungsort Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu machen und diese zum Zweck jeglicher Art und Form, ohne zeitliche Begrenzung, weltweit und lizenzfrei zu verwenden. Durch das Betreten des Veranstaltungsortes erteilt der Teilnehmer und der Besucher den Organisatoren unwiderruflich dieses Recht. 

§9 Strafen

Zuwiderhandlungen der obenstehenden Paragrafen können zu einer Verwarnung oder zu einem direkten Ausschluss aus einem Turnier oder dem Event führen.

Eine Person, die vom Event ausgeschlossen wurde, hat kein Recht auf eine Rückerstattung von bezahlten Dienstleistungen.

Bei schwerwiegenden Fällen behalten sich die Organisatoren vor, rechtliche Schritte gegen diese Personen einzuleiten.

Ausschlüsse dürfen nur von den Event Leadern ausgesprochen werden.
Die Event Leader können Teilnehmer verweisen, ohne diesen Gründe anzugeben.

§10 Zahlungsdetails

MYI Entertainment GmbH
Elfenaustrasse 29
3074 Muri b. Bern

CH26 0630 0503 7574 3751 0
Valiant Bank
3001 Bern 

§11 Sitzplan

Die Organisatoren behalten sich das Recht vor den Sitzplan anzupassen, um den Event optimal zu füllen. Das Reservieren eines Platzes gibt dem Teilnehmer kein Recht diesen auch tatsächlich zu erhalten.


28. July 2014 - 04:29
( Team EEvent )